Die wehende Flagge der EU.
Montag, 14.10.2019 14:41 von | Aufrufe: 227

EU verhängt vorerst kein allgemeines Waffenembargo gegen Türkei

Die wehende Flagge der EU. pixabay.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU verhängt vorerst kein allgemeines Waffenembargo gegen die Türkei. In einer am Montag von den Außenministern verabschiedeten Erklärung zur türkischen Militäroffensive in Nordsyrien wird lediglich auf die Entscheidungen von Ländern wie Deutschland und Frankreich verwiesen, ab sofort keine Rüstungsexporte mehr zu genehmigen, die in dem Konflikt eingesetzt werden können. Mitgliedstaaten verpflichteten sich zu starken nationalen Positionen, heißt es.

Zugleich fordern die EU die Türkei erneut zum sofortigen Abbruch der Offensive in Nordsyrien auf. "Die EU verurteilt das militärische Vorgehen", heißt es in der Erklärung. Die Offensive gefährde die Stabilität und Sicherheit in der ganzen Region und führe zu einem noch größeren Leiden von Zivilisten und zu weiteren Vertreibungen./aha/jgo/DP/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Rheinmetall AG
HS4XNV
Ask: 15,87
Hebel: 5,72
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4XNV,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

520,60
+0,62%
Rheinmetall AG Realtime-Chart
4,55
+0,78%
thyssenkrupp Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur thyssenkrupp Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News