Die wehende Flagge der EU.
Mittwoch, 30.11.2022 05:50 von | Aufrufe: 340

EU-Kommission gibt Empfehlung zu Milliardenzahlungen an Ungarn ab

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will an diesem Mittwoch eine Empfehlung zum möglichen Einfrieren von Milliardenzahlungen an Ungarn abgeben. Es geht dabei um rund 7,5 Milliarden Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt und 5,8 Milliarden Euro an Corona-Hilfen, die wegen unzureichender Vorkehrungen gegen Korruption und anderen Mängeln im Bereich der Rechtsstaatlichkeit blockiert werden könnten.

Grundlage der geplanten Empfehlung ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Prüfung von Maßnahmen, die die ungarische Regierung gegen den möglichen Missbrauch von EU-Mitteln ergriffen hat. Diese Maßnahmen sind demnach unzureichend und entsprechen nicht vorherigen Ankündigungen.

Es soll deswegen den anderen Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, rund 7,5 Milliarden Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt zurückzuhalten. Auszahlungen der milliardenschweren Corona-Hilfen soll es nur dann geben können, wenn das Land bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Mit Spannung werden die weiteren Entwicklungen vor allem deswegen erwartet, weil Ungarn erhebliche Mittel in der Hand hält, um Druck auf die EU auszuüben. So könnte die Regierung in Budapest beispielsweise alle Entscheidungen blockieren, für die in der EU Einstimmigkeit erforderlich ist. Das gilt zum Beispiel für Sanktionen gegen Russland oder Beschlüsse zur Unterstützung der Ukraine./aha/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News