LUXEMBURG/HAHN (dpa-AFX) - Das EU-Gericht in Luxemburg urteilt an diesem Mittwoch (10. April) über Beihilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn. Die Richter haben auch Verträge des regionalen Airports mit Europas größtem Billigflieger Ryanair
Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport (Fraport Aktie)
Laut dem Beschluss der EU-Kommission waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder nicht als staatliche Beihilfe zu werten - oder sie waren mit dem Beihilferecht der Union vereinbar. Außerdem stellte die Kommission fest, dass 1999, 2002 und 2005 mit Ryanair geschlossene Vereinbarungen sowie 2011 und 2006 eingeführte Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatliche Beihilfe enthielten.
Ryanair ist der Platzhirsch im Hahn-Passagiergeschäft. Die Lufthansa hebt nicht vom Hunsrück ab, aber am rund 120 Kilometer entfernten Airport Frankfurt. In diesem Verfahren wird die EU-Kommission vom Land Rheinland-Pfalz sowie von Ryanair als sogenannten Streithelfer unterstützt.
Lufthansa-Sprecher Helmut Tolksdorf sagte am Montag in Frankfurt: "Wir setzen uns für eine fairen Wettbewerb ein. Den sehen wir hier nicht gegeben. Deswegen haben wir uns mit Rechtsmitteln dagegen gewandt." Es seien mit Blick auf staatliche Unterstützungen für den Hahn noch zwei weitere Klagen der Lufthansa beim EU-Gericht anhängig
- und wegen älterer Verträge des Flughafens mit Ryanair auch noch
eine Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz in Mainz betonte, es halte den Beschluss der EU-Kommission vom 1. Oktober 2014 weiterhin für rechtmäßig. Ryanair hatte sich ebenfalls so geäußert. Der Flughafen Hahn teilte mit: "Wir nehmen zu laufenden Verfahren keine Stellung."
Das EU-Gericht in Luxemburg ist die vorgelagerte Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Großherzogtum. Das an diesem Mittwoch erwartete Urteil dürfte nicht sofort rechtskräftig sein. Der Flughafen Hahn bekommt weiterhin staatliche Millionensubventionen./jaa/DP/fba
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