Der Rundfunkbeitrag bleibt erhalten, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Medienprofessor Wolfgang Schulz erklärt, was sich dennoch ändern muss.
Zwar begrüßt Medienrechtler Wolfgang Schulz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag und plädiert im Interview für dessen stabile Finanzierung in Deutschland. Doch der Experte kann sich auch Alternativen zu dem bestehenden Modell vorstellen.
Herr Professor Schulz, das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag als weitgehend verfassungskonform eingestuft. Was sagen Sie zu dem Urteil?Das ist eine überzeugende Entscheidung. Die Länder diskutieren gerade eine weitergehende Reform von Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da ist es gut zu wissen, dass die Beitragsfinanzierung auf sicherem verfassungsrechtlichen Boden steht.
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet lediglich die Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Haben Sie mit einem solchen Urteil aus Karlsruhe gerechnet?Ja, das Urteil liegt auf der Linie der bisherigen Entscheidungen des Gerichts. Ich hätte es allerdings für möglich gehalten, dass das Gericht auch Teile der Regelungen für Mietwagen kippt.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Berechnung auf Basis der Wohnung. Ist das gerecht?Es geht ja darum, ob die Wohnungsinhaberschaft ein hinreichendes Indiz dafür ist, dass jemand die Vorteile nutzen kann, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet. Das hat das Gericht bejaht. Da die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen, lässt das Innehaben eines solchen Raumes ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als Vorteil zu.
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