Erst versichern, dann abheben

Freitag, 14.10.2016 10:00 von Handelsblatt - Aufrufe: 334

Die Politik diskutiert über einen Führerschein für Drohnen. Hobbypiloten sollten aber nicht nur die Flugregeln kennen, sondern auch ihren Versicherungsschutz. Längst nicht jede Haftpflicht deckt Drohnenschäden ab.

Sie fliegen durch enge Schluchten, über reißende Flüsse, Seen, Felder und Berggipfel – Drohnen zeigen die Welt aus der Vogelperspektive, nur selbst zu fliegen kann noch schöner sein. Besonders beliebt bei Hobbypiloten: Quadrocopter, also Fluggeräte mit vier im Quadrat angeordneten Rotoren. Sie sind teils schon für wenige hundert Euro zu haben. Meist ist eine Kamera eingebaut, so dass sich der Besitzer anschauen kann, was die Drohne filmt. Bevor der Flugspaß beginnt, sollte aber der Versicherungsschutz geprüft werden, denn Drohnen können große Schäden anrichten und längst nicht jede private Haftpflicht kommt dafür auf.

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Meldungen über Zwischenfälle: Drohnen kamen gefährlich nah an Flugzeuge heran, am Münchener Flughafen gab es im August sogar eine Kollision. Nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung gibt es in Deutschland bisher rund 400.000 solcher Flugobjekte – Tendenz steigend. Das alarmiert auch die Politik: Diskutiert wird über Flugverbote für sensible Gegenden, Kennzeichnungspflichten und eine Art Führerschein für Drohnen-Piloten. Filmaufnahmen über Wohngrundstücken sollen nach Ansicht von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ebenso tabu sein wie eine Gefährdung rund um Flughäfen.

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