EQS-Ad-hoc: Leoni AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Delisting Leoni AG: Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts, Restrukturierungsplan der Leoni AG damit rechtskräftig 17.07.2023 / 12:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Leoni AG: Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts, Restrukturierungsplan der Leoni AG damit rechtskräftig Nürnberg, 17. Juli 2023 – Die Leoni AG, Nürnberg (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888), teilt mit, dass heute das Landgericht Nürnberg-Fürth sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Nürnberg eingelegten sofortigen Beschwerden verworfen hat. Der Restrukturierungsplan der Leoni AG ist damit rechtskräftig. Wie bereits kommuniziert, hatte das Restrukturierungsgericht Nürnberg den Restrukturierungsplan am 21. Juni 2023 bestätigt, nachdem er auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 31. Mai 2023 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde. Wie ebenfalls bereits – erstmals am 29. März 2023 – kommuniziert, sieht der Plan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine Herabsetzung des Grundkapitals der Leoni AG auf null Euro vor. Dies führt zu einem Ausscheiden der bisherigen Aktionäre und einem Delisting der Leoni-Aktie. Mit der Umsetzung der weiteren Kapitalmaßnahmen des Restrukturierungsplans wird die Leoni AG neue Liquidität aus einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 150 Mio. Euro erhalten und von Finanzverbindlichkeiten in Höhe eines Gesamtbetrages von 708 Mio. Euro entlastet. Nach der jetzt eingetretenen Rechtskraft werden die Umsetzung des Plans und damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen.
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