EQS-Adhoc: ACRON HELVETIA I Immobilien AG : Ausserordentliche Generalversammlung am 15. Januar 2019

Donnerstag, 13.12.2018 18:05 von DGAP - Aufrufe: 510

EQS Group-Ad-hoc: ACRON HELVETIA I Immobilien AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Kapitalerhöhung ACRON HELVETIA I Immobilien AG : Ausserordentliche Generalversammlung am 15. Januar 2019 13.12.2018 / 18:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad Hoc Mitteilung ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Ausserordentliche Generalversammlung am 15. Januar 2019 Solothurn, 13. Dezember 2018 - Der Verwaltungsrat der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft, Solothurn, beruft heute eine Generalversammlung für den 15. Januar 2019 ein, die die Grundlagen schaffen soll, damit in die erfolgreiche Zukunft der Immobilien, die die Gesellschaft hält, investiert werden kann. An der Generalversammlung beantragt der Verwaltungsrat daher, eine Kapitalerhöhung um bis zu CHF 4'000'001.60 zu beschliessen. Alle Aktionäre werden unter Vorbehalt etwaiger Angebotsrestriktionen an der Kapitalerhöhung teilnehmen können. Den Ausgabebetrag wird der Verwaltungsrat aufgrund der Marktgegebenheiten und des Wertes der Immobilien der Gesellschaft festlegen. In einem zweiten Schritt schlägt der Verwaltungsrat vor, genehmigtes Kapital zu schaffen. Dieses soll es ermöglichen, weiteres Kapital später in flexibler Weise aufzunehmen, sollte dieses im Zuge der geplanten Investitionen erforderlich werden. Die einzelnen Traktanden können unter: unter www.acron-helvetia1.ch > InvestorRelations > Agenda heruntergeladen werden.

Über ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft Die ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft ist auf das Halten und Verwalten zweier Investitionsliegenschaften ausgelegt. Seit Dezember 2007 hält die Gesellschaft die Büro- und Logistikimmobilie Lyreco in Buchs, Kanton Zürich. Zum 1. Januar 2009 fusionierte die Gesellschaft mit der Südpark Zuchwilerstrasse Immobilien AG. Damit einhergehend hält sie seither als zweite Investitionsliegenschaft die Büroliegenschaft Südpark Solothurn. Seit dem 30. September 2009 sind die Aktien der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft (Börsensymbol: AHAN; ISIN: CH0102012843) an der BX SWISS (vormals BX Berne eXchange) kotiert. www.acron-helvetia1.ch

Disclaimer Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in einer anderen Gerichtsbarkeit, in welcher die Verbreitung oder Veröffentlichung gesetzeswidrig wäre, weder direkt noch indirekt veröffentlicht, vertrieben oder herausgegeben werden. Dieses Dokument ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan.

Dieses Dokument ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von irgendwelchen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft, auf welche sich diese Unterlage bezieht, wurden und werden nicht unter dem unter dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem «Securities Act») registriert, und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung weder angeboten noch verkauft werden, ausser es kann eine anwendbare Ausnahme von den Registrierungsbedingungen des Wertpapiergesetzes gemacht werden oder im Rahmen einer Transaktion, welche den Registrierungsbedingungen des Wertpapiergesetzes nicht unterliegt. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren wird in den Vereinigten Staaten nicht stattfinden. Jeglicher Verkauf der in dieser Kommunikation erwähnten Wertpapiere findet ausschliesslich an qualifizierte institutionelle Käufer (QIBs «qualified institutional buyers») wie in Regel 144A des Securities Act definiert, und im Vertrauen darauf, statt.

Dieses Dokument ist weder ein Emissions- oder Kotierungsprospekt noch eine ähnliche Mitteilung gemäss Artikel 652a, Artikel 752 und/oder Artikel 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder dem Kotierungsreglement der BX Bernexchange und wurde von keiner Behörde geprüft. Jedes Angebot von Wertpapieren der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft wird nur mittels und auf Grundlage eines Emissions- und Kotierungsprospekts gemacht werden, der ausführliche Angaben zur Gruppe und deren Management sowie Risikofaktoren und Finanzberichte enthalten wird. Jede Person, die den Kauf von Wertpapieren der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft erwägt, ist gehalten, sich unabhängig und einzig auf Basis eines solchen Emissions- und Kotierungsprospekts (einschliesslich allfälliger Ergänzungen dazu) zu informieren.

Dieses Dokument stellt kein «Angebot von Wertpapieren für die Öffentlichkeit» im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die «Prospektrichtlinie») der in diesem Dokument genannten Wertpapiere in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (der «EWR») dar. Alle Angebote der in diesem Dokument genannten Wertpapiere an Personen im EWR werden gemäss einer in Mitgliedsstaaten des EWR umgesetzten Ausnahme nach der Prospektrichtlinie von der Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts für Angebote der Wertpapiere erfolgen. In jedem EWR-Mitgliedstaat, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, wird dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektrichtlinie gerichtet und ist nur an Anleger gerichtet, die das Angebot ohne einen gebilligten Prospekt in einem solchen EWR-Mitgliedstaat erhalten können.

In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die «Verordnung») fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen («high net worth companies», «unincorporated associations» etc.) (wobei diese Personen zusammen als «Relevante Personen» bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Diese Kommunikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z. B. Angaben unter Verwendung der Worte «glaubt», «geht davon aus», «erwartet» oder Formulierungen ähnlicher Art. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen bekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollte sich der Leser nicht auf derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen verlassen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=HUWNSYACMA Dokumenttitel: ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Ausserordentliche Generalversammlung am 15. Januar 2019
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ACRON HELVETIA I Immobilien AG
c/o Dr. Raoul Stampfli Rötistrasse 22
4500 Solothurn
Schweiz
Telefon: 0041 44 2043400
Fax: 0041 44 2043409
E-Mail: info@acron-helvetia1.ch
Internet: www.acron-helvetia1.ch
ISIN: CH0102012843
Valorennummer: A0N9WA
Börsen: BX Berne eXchange
 
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