Im US-amerikanischen Wertpapierhandel liegt die Edwards Lifesciences-Aktie gegenwärtig im Plus. Der jüngste Kurs betrug 117,92 US-Dollar.
Heute hat sich am US-amerikanischen Aktienmarkt das Wertpapier von Edwards Lifesciences (Edwards Lifesciences Aktie) zwischenzeitlich um 4,02 Prozent verteuert. Der Kurs des Anteilsscheins legte um 4,56 US-Dollar zu. Das Papier wird an der Börse zur Stunde mit 117,92 US-Dollar bewertet. Zieht man den S&P 500 als Benchmark hinzu, dann liegt der Anteilsschein von Edwards Lifesciences vorn. Der S&P 500 kommt mit einem Punktestand von 2.639 Punkten derzeit auf ein Plus von 0,26 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Setzt sich der Aufwärtstrend fort, könnte die Aktie von Edwards Lifesciences bald ein neues Allzeithoch erreichen. Dafür fehlen derzeit noch 3,83 US-Dollar – das sind 3,25 Prozent.
Edwards Lifesciences ist ein US-amerikanischer Anbieter von Produkten und Technologien zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Konzern ist dabei auf die Entwicklung von Technologien spezialisiert, die insbesondere bei der Therapie von strukturellen Herzerkrankungen und schwerkranken Patienten sowie der hämodynamischen Überwachung eingesetzt werden. Mit seinem Portfolio gehört das Unternehmen zu den weltweit führenden Anbietern seiner Branche. Zuletzt hat Edwards Lifesciences einen Jahresüberschuss von 570 Mio. US-Dollar in den Büchern stehen. Die Gesellschaft hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 2,96 Mrd. US-Dollar umgesetzt.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base standardisiert erstellt.
Kurzfristig positionieren in Edwards Lifesciences Corp | ||
VM64BX
| Ask: 1,05 | Hebel: 6,50 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.