Ein VW Polo TGI.
Dienstag, 23.02.2021 05:48 von | Aufrufe: 432

Dritte Runde zum neuen VW-Haustarif - IG Metall erwartet Angebot

Ein VW Polo TGI. ©Volkswagen AG

WOLFSBURG (dpa-AFX) - In der dritten Verhandlungsrunde zum Haustarif bei Volkswagen (VW Aktie) am Dienstag (14.00 Uhr) verlangt die IG Metall vom Unternehmen die Vorlage eines konkreten Angebots. Nach den letzten Gesprächen Ende Januar hatten die Gewerkschaft und der Betriebsrat die aus ihrer Sicht zu zögerliche Haltung des Managements kritisiert. VW verwies allgemein auf die Notwendigkeit, wegen der Corona-Krise und des teuren Umbruchs in der Autobranche die Kosten im Blick zu behalten, während parallel dazu weiter investiert werden müsse.

Es geht um einen neuen Tarifvertrag für die gut 120 000 Beschäftigten der sechs westdeutschen Werke Wolfsburg, Braunschweig, Salzgitter, Hannover, Emden und Kassel sowie bei der VW-Finanztochter. Die IG Metall fordert vier Prozent mehr Geld, mehr Möglichkeiten für eine Umwandlung in freie Tage und weitere Ausbildungsgarantien.

"Wir sind enttäuscht", betonte der Bezirksleiter der Gewerkschaft für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger, Anfang Februar in einem Schreiben an die Belegschaft. Bisher zeige sich "überhaupt kein Fortschritt". VW-Verhandlungsführer Arne Meiswinkel hatte zuletzt bekräftigt, gefragt sei vor allem die Sicherung zukunftsfähiger Jobs: "Gerade in Zeiten von Corona gelingt das nur, wenn wir investieren und gleichzeitig die Kosten weiter im Griff halten."/jap/DP/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

121,35
+0,04%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News