Die Politik sucht nach Wegen, der Deutschen Umwelthilfe die Finanzierung zu erschweren. Das DIW skizziert eine Möglichkeit, den Druck zu erhöhen.
Im Streit um die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schärfere gesetzliche Vorgaben ins Spiel gebracht.
„Finanzbehörden oder Gerichte können und wollen nicht im Detail beurteilen, ob gemeinnützige Organisationen ihre Ziele angemessen verfolgen und welche Interessen sie dabei bedienen“, sagte der Steuerexperte des DIW, Stefan Bach, dem Handelsblatt. „Um den Einfluss von finanzstarken Spendern und Sponsoren offen zu legen, sind verschärfte Transparenzpflichten in Anlehnung an das Parteiengesetz sinnvoll.“
Gemeinnützige Organisationen sind von der Körperschaftssteuer befreit. Wer an sie spendet, kann das beim Fiskus geltend machen – aus Sicht Bachs könnte diese steuerliche Absetzbarkeit stärker begrenzt werden.
Hintergrund des DIW-Vorstoßes ist die in Teilen unklare Finanzierung der Umwelthilfe. Der Verein erhält laut seinem Jahresbericht 2017 knapp 4,3 Millionen Euro und damit mehr als die Hälfte seiner Gesamteinnahmen von Spendern, Sponsor-Partnern und durch Projektzuschüsse. Doch viele Spender bleiben anonym.
Kritiker wie die CDU bemängeln das. Denn die DUH geht kompromisslos gegen die Automobilindustrie vor und ist mit Klagen auf Diesel-Fahrverbote erfolgreich. Annegret Kramp-Karrenbauer hatte die Umwelthilfe vor ihrer Wahl zur CDU-Vorsitzenden deshalb aufgefordert, Schluss zu machen „mit ihrem Lobby-Feldzug auf dem Rücken des Gemeinwohls“. Sie warf damit Frage auf, wessen Interessen die DUH vertritt.
Das ist pikant, weil es laut Abgabenordnung mit dem Status der Gemeinnützigkeit unvereinbar ist, politische Zwecke zu verfolgen. Die Umwelthilfe hat sich dem Umwelt- und dem Verbraucherschutz verschrieben. Damit verfolgt sie zwangsläufig Ziele, die denen politischer Parteien stark ähneln.
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