DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;

Freitag, 22.03.2013 18:05 von DGAP - Aufrufe: 719

Zielgesellschaft: Adler Modemärkte AG; Bieter: Blitz 13-310 GmbH WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Ergänzung zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH) Industriestraße 42 59192 Bergkamen Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 203183 Zielgesellschaft: Adler Modemärkte AG Industriestraße Ost 1-7 63808 Haibach Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 11581 ISIN: DE000A1H8MU2 (WKN A1H8MU) Die Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH) (die 'Bieterin') hat am 20. März 2013 gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Adler Modemärkte AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Adler Modemärkte AG (die 'Adler-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Es wird hierzu ergänzt, dass nicht nur der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Adler-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots der gesetzlich maßgebliche Mindestpreis ist, sondern auch Vorerwerbe gemäß § 31 WpÜG i.V.m. § 4 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots. Der gemäß dem mit dem derzeitigen Großaktionär abgeschlossenen Kaufvertrag zu zahlende Kaufpreis von EUR 5,75 je Adler-Aktie stellt dabei den höchsten Vorerwerbspreis dar. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Adler Modemärkte AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Adler Modemärkte AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Bergkamen, den 22. März 2013 Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH) ---------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der WpÜG-Meldung 22.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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