DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Energiekontor AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 23.08.2021 / 07:30 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 13. Zwischenmeldung Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 16. August 2021 bis zum 20. August 2021 insgesamt 4.200 Aktien im Rahmen des am 21. Mai 2021 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufs erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrug für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit 25. Mai 2021 beträgt 54.623. Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf abrufbar. Bremen, 23. August 2021 Energiekontor AG Der Vorstand 23.08.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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