Deutschland ist im Drohnenfieber – doch oft fehlt der Versicherungsschutz

Mittwoch, 18.07.2018 15:41 von Handelsblatt - Aufrufe: 404

Die Zahl der Drohnen steigt rasant – und damit die Gefahren. Die Versicherer haben das erkannt: Wo es zu Schäden kommt, lassen sich entsprechende Versicherungen verkaufen.

Der Münchener Stephan P. hat neuerdings einen Trick, um festzustellen, ob in den Biergärten in der Umgebung seiner Schwabinger Wohnung noch ein Platz frei ist: Er lässt seine Drohne aufsteigen und schaut nach.

Neben sprachgesteuerten Assistenten wie Amazon (Amazon Aktie) Echo sind mittlerweile die kleinen, unbemannten Luftfahrzeuge eines der Lieblingsspielzeuge technikbegeisterter Deutscher. Über 500.000 solcher Fluggeräte gab es laut der Deutschen Flugsicherung im vergangenen Jahr in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 wird sich die Zahl verdreifachen, schätzen die Experten.

Mit nicht unerheblichen Gefahren für die Umgebung. Beinahe wöchentlich finden sich Meldungen zu Beinahekatastrophen mit Fluggeräten, über die ihre teils ungeübten Besitzer die Gewalt verloren haben. Erst für Geräte ab zwei Kilogramm Gewicht fordert der Gesetzgeber eine theoretische Führerscheinprüfung, ab fünf Kilogramm ist eine Flugerlaubnis der Luftfahrtbehörde nötig.

Die Versicherer haben das Potenzial, das für sie in der neuen Technik liegt, längst erkannt. Wo es zu Schäden kommen kann, lassen sich entsprechende Versicherungen verkaufen. Nahezu jedes Haus bietet entsprechende Policen an.

Wobei vielen Drohnen-Neulingen noch immer nicht klar ist, dass sie dafür haften müssen, wenn ihr Gerät abstürzt oder für andere eine Gefahr darstellt. Erst im April vergangenen Jahres trat deswegen die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten in Kraft, auch Drohnenverordnung genannt. „Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, die durch einen Unfall beim Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht werden“, sagt Thomas Olaynig vom Versicherungsmakler Marsh.

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