KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook (Facebook Aktie)
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war deswegen zunächst erfolgreich gegen Facebook vorgegangen. Dann aber tauchte die Frage auf, ob Verbraucherverbände bei solchen Datenschutz-Verstößen überhaupt im Namen betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen.
In einer ersten Verhandlung in Karlsruhe im Dezember 2018 war das offen geblieben. Der Bundesgerichtshof wollte zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Streit abwarten. Nun wird weiterverhandelt. Ob es am Donnerstag schon ein Urteil gibt, ist offen./sem/DP/fba
Kurzfristig positionieren in Meta Platforms Inc. | ||
HS4MFE
| Ask: 0,97 | Hebel: 4,56 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.