Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Dienstag, 19.12.2017 19:26 von | Aufrufe: 467

Darf das Land am Neckartor aufgeben? - Gericht kritisiert den Rückzug

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Muss das Land Strafe zahlen, weil es den Verkehr am verpesteten Stuttgarter Neckartor nicht reduzieren will? Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag den Rückzug des Landes bei Verkehrreduzierung wegen schlechter Luft infrage gestellt. Das Land plant derzeit keine Diesel-Fahrverbote bei Feinstaubalarm mehr, obwohl es sich zuvor in einem Vergleich mit Neckartor-Anwohnern dazu verpflichtet hatte. Die Bürger wollen deshalb die Androhung eines Strafgeldes von bis zu 10 000 Euro erwirken.

Im vergangenen Jahr hatte sich das Land dazu bereit erklärt, den Verkehr am Neckartor bei Feinstaubalarm durch Fahrverbote für bestimmte Diesel-Fahrzeuge um 20 Prozent zu reduzieren. Später berief sich das Land auf das Verschlechterungsverbot und legte die Pläne auf Eis. "Es ist leider so, dass es keine rechtmäßigen Maßnahmen gibt, die das Verkehrsaufkommen um 20 Prozent reduzieren. Nur dazu verpflichtet uns der Vergleich", sagte der Anwalt der Landesvertreter vor Gericht. Man könne nicht die Luft am Neckartor verbessern und dadurch an anderen Orten verschlechtern.

Die Stuttgarter Richter zeigten in der Verhandlung Zweifel an der Argumentation des Landes. In der Pragstraße und der Heilbronner Straße, die von ausweichendem Verkehr besonders betroffen wären, würden die Luftbelastungswerte ohnehin regelmäßig weit überschritten, sagten die Richter. Es sei möglicherweise nicht mit einer zusätzlichen Luftbelastung der Straßen von wenigen Mikrogramm zu rechtfertigen, der Verpflichtung nicht nachzukommen.

Das Land hält bei einem Fahrverbot für bestimmte Diesel-Fahrzeuge außerdem die Kontrollierbarkeit für zu schwierig. "Das hätte man direkt prüfen müssen, nachdem der Vergleich geschlossen wurde", sagte Verwaltungsrichter Wolfgang Kern, der stichprobenartige Kontrollen durchaus für machbar hält. Das Gericht warf zudem die Frage auf, ob nicht auch andere Maßnahmen möglich seien, die rechtlich weniger umstritten seien.

Ob dem Land ein Strafgeld angedroht wird, will das Verwaltungsgericht am Mittwoch (20.12.) verkünden. Das Thema Neckartor ist damit jedoch noch lange nicht vom Tisch: "Bis hier in Stuttgart die Immissionswerte eingehalten werden, ist es noch ein sehr weiter Weg - vor allem, wenn die zuständigen Behörden dabei so viele rechtliche Hürden sehen", sagte Kern zum Abschluss der Verhandlung./swe/DP/stw


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