Daimler Dieselskandal - Rückruf GLK 220, was Geschädigte jetzt tun sollten: Klage statt Update

Dienstag, 20.08.2019 12:25 von DGAP - Aufrufe: 318

DGAP-News: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache Daimler Dieselskandal - Rückruf GLK 220, was Geschädigte jetzt tun sollten: Klage statt Update 20.08.2019 / 12:21 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


In einem Schreiben aus August 2019 werden Mandanten der Kanzlei Dr. & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal mit mehr als 12.000 eingeleiteten Gerichtsverfahren, von der Daimler AG angeschrieben und darum gebeten, ein Update auf ihren Mercedes GLK220 CDI aufspielen zu lassen. Es wird mitgeteilt, dass das Aufspielen des Updates auf das Euro 5 Fahrzeug auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolge. Angeblich soll es durch das Update nicht zu Nachteilen für die Geschädigten kommen. Gleichzeitig weist Daimler jedoch daraufhin, dass die Geschädigten einen Servicebetrieb aufsuchen sollen, falls es doch zu einem Schaden an einem Bauteil des Fahrzeugs komme.

Der Inhalt dieses Schreibens zeigt deutlich, dass Geschädigte das Update auf keinen Fall aufspielen lassen sollten. In der Vergangenheit hat sich vor allem im VW Abgasskandal gezeigt, dass Geschädigte nach dem Aufspielen des Updates teilweise massive Probleme haben. Das Update aufspielen ist daher nicht die richtige Wahl. Vielmehr sollten die Geschädigten eine Klage einreichen. Zwischenzeitlich wurde die Daimler AG bereits von verschiedenen Gerichten Schadensersatz verurteilt. Geschädigte haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zurückzugeben oder Schadensersatz in der Form einer Einmalzahlung zu erhalten. Bereits im VW Abgasskandal haben massenhaft Gerichte die Volkswagen AG verurteilt. Nichts anderes kann für die Daimler AG gelten. Geschädigte sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.

Weitere Informationen finden sich hier:

https://www.dieselskandal-anwalt.de/abgasmanipulation-mercedes-diesel

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.


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