Der Bundesgerichtshof weist die Revision von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück. Ex-Manager Friedrich Carl Janssen muss in Haft.
Es ist vorbei. Im Strafprozess gegen die früheren Top-Manager der einstigen Privatbank Sal. Oppenheim hat der Bundesgerichtshof die Revision von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurückgewiesen. Damit hat das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Juli 2015 Bestand.
„Die Entscheidung des BGH ist gut nachvollziehbar. Das Landgericht hat sich die Urteilsbegründung nicht leicht gemacht. Das kann man der sehr umfangreichen Urteilsbegründung deutlich anmerken“, sagte Strafrechtler Sascha Kuhn von der Kanzlei Simmons & Simmons. Zuvor hatte der 2. Strafsenat bereits die Revision der Verteidigung auf Antrag des Generalbundesanwalts mit einstimmigem Beschluss vom 7. März als offensichtlich unbegründet verworfen. (AZ 2 StR 416/16)
Im Juli 2015 verurteilte das Landgericht Köln den Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter, Matthias Graf von Krockow, zu zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem musste Krockow 300.000 Euro an gemeinnütziger Organisationen überweisen. „Der Bundesgerichtshof hat die Freiheit des Tatrichters respektiert“, sagte der Krockow-Verteidiger Klaus Volk dem Handelsblatt.
Auch die drei anderen persönlich haftenden Gesellschafter sprach das Gericht schuldig: Christopher Freiherr von Oppenheim und Dieter Pfundt erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen verbunden mit einer Zahlung von 300.000 Euro.
Am heftigsten erwischte es Friedrich Carl „Fiete“ Janssen, bei Sal. Oppenheim zuständig für das Risikomanagement, Beteiligungen und Bankbetrieb sowie die Rechts- und Steuerabteilung zuständig. Janssen ist der einzige Angeklagte, der die Vorwürfe bis zuletzt samt und sonders zurückwies. Er wird nun die Haft antreten müssen.
In der Sache geht es um zwei Fälle von schwerer Untreue. Zum einen müssen sich die Ex-Sal. Oppenheim-Manager einen Immobiliendeal zulasten der Bank vorwerfen lassen. Das Gebäude in der Bockenheimer Landstraße sollte Sitz der bankeigenen Investmentsparte werden.
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