Der deutsche Reichtstag in Berlin.
Freitag, 24.03.2023 12:36 von dpa-AFX | Aufrufe: 443

Bundesregierung ruft vor Verkehrsstreik zu Verhandlungslösung auf

Der deutsche Reichtstag in Berlin. © stormwatch153 / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

BERLIN (dpa-AFX) - Vor dem bundesweiten Verkehrsstreik an diesem Montag hat die Bundesregierung die beteiligten Tarifparteien zu einer baldigen Verhandlungslösung aufgerufen. Regierungssprecher Steffen Hebestreit wies am Freitag in Berlin darauf hin, dass das Streikrecht ein Grundrecht in Deutschland ist. Grundsätzlich rufe man aber zugleich dazu auf, "dass die Tarifpartner bald zu einer tragfähigen Lösung finden, damit die Auswirkungen eines solchen Streiks nicht zu arg sind für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land".

Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben in jeweils eigenen Tarifrunden für Montag zu einem bundesweiten Warnstreik im Verkehr aufgerufen. Betroffen sein sollen der Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene, Flughäfen, Wasserstraßen und Häfen sowie die Autobahngesellschaft.

Das Bundesverkehrsministerium erklärte, dass das System Schiene und der Öffentliche Personennahverkehr einen ganz enormen Beitrag für die Versorgung und Mobilität in Deutschland leisteten. Ressortchef Volker Wissing (FDP) habe deshalb an alle Beteiligten appelliert, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich zu halten./sam/DP/stw


ARIVA.DE Rankings

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

Werbung
E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptieren Sie die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.