Der Bundesrat mit Sitz im Preußischen Herrenhaus in Berlin.
Quelle: © pixabay.com
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
dpa-AFX  |  Aufrufe: 197

Bundesrat billigt Energie-Gesetzespaket

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat ein Gesetzespaket mit mehreren energiepolitischen Vorhaben gebilligt. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderungen bereits beschlossen.

Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter

Zum einen geht es um eine längere staatliche Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - das sind Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sagte, ohne die Verlängerung des Gesetzes hätte ein Stillstand beim Ausbau der Fernwärme gedroht.

Der Bundesrat billigte zudem eine Reform des Emissionshandels. Dabei geht es um die CO2-Bepreisung und notwendige Anpassungen an EU-Recht. Zu den Gesetzesänderungen gehört auch, dass das Stromnetz besser für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien gerüstet werden soll. Vor allem die Zahl der Photovoltaik-Anlagen ist rasant gestiegen. Verhindert werden sollen nun sogenannte Stromspitzen, was zu Engpässen im Netz führen könnte. Netzbetreiber sollen vor allem kleinere Anlagen besser nach Bedarf steuern können.

Die Länderkammer billigte außerdem ein Gesetz, das eine stärkere Förderung von Bioenergie vorsieht. Bei einem Gesetz zur Windkraft geht es um eine bessere Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land. Die Änderung zielt vor allem auf die Lage in Nordrhein-Westfalen. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung will einen "Wildwuchs" beim Windkraftausbau außerhalb bestimmter Planungszonen verhindern./hoe/DP/nas


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.