BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur hat grünes Licht für den Ausbau schneller Internet-Verbindungen mithilfe der umstrittenen Vectoring-Technologie gegeben. Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann betonte am Mittwoch, der Schritt werde "entscheidend dazu beitragen, den flächendeckenden Breitbandausbau voranzubringen."
Mit der Vectoring-Technologie können auch in herkömmlichen Kupferkabel-Leitungen Download-Geschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde erreicht werden.
Die Behörde teilte gleichzeitig mit, die Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie) habe sich verbindlich dazu verpflichtet, "bundesweit alle Nahbereiche mit der Vectoring-Technik zu erschließen".
Die neue Technik ist allerdings nicht unumstritten. Die Telekom-Wettbewerber kritisierten, dass damit in den betroffenen Bereichen die wirtschaftliche Grundlage für einen Ausbau deutlich schnellerer Glasfaserleitungen wegfalle. Zudem ist es technisch aktuell so, dass nur ein Anbieter Vectoring in einem Nahbereich ausbauen kann. Die Telekom-Konkurrenten sehen darin eine massive Gefährdung des Wettbewerbs.
Die Entscheidung umfasst deshalb auch Rahmenbedingungen, zu denen Wettbewerber in den nächsten Jahren von der Telekom Zugang zur "letzten Meile" zu den Kunden erhalten können, wie die Netzagentur betonte. Außerdem können die Telekom-Konkurrenten unter bestimmten Umständen selbst die Erschließung von Nahbereichen mit Vectoring übernehmen./rea/DP/stb
Kurzfristig positionieren in Deutsche Telekom | ||
UM0Y2X
| Ask: 0,74 | Hebel: 18,01 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
UK8RDL
| Ask: 2,80 | Hebel: 6,67 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.