LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (Beginn: 10.00 Uhr) über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Genehmigung eines LNG-Terminals im Hafen Lubmin. Der Verband sieht Verstöße gegen Naturschutzrecht und beklagt erhebliche Umweltauswirkungen durch den Transportverkehr für das Flüssigerdgas durch den Greifswalder Bodden. Mit einer Entscheidung des Gerichts in Leipzig wird im Laufe des Tages gerechnet.
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat die schwimmende Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von flüssigem Erdgas befristet bis Ende 2031 genehmigt. Das Schiff "Neptune" liegt allerdings inzwischen gar nicht mehr in Lubmin, sondern wurde in diesem Jahr nach Mukran verlegt. Da die Genehmigung weiterhin gültig ist, besteht aus Sicht der Umwelthilfe die Möglichkeit, dass der Betrieb in Lubmin jederzeit wieder aufgenommen werden könnte./bz/DP/ngu
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