Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre der Accentro Real Estate AG an

Donnerstag, 30.11.2017 23:15 von DGAP - Aufrufe: 351

DGAP-News: Brookline Real Estate S.à r.l. / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Übernahmeangebot Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre der Accentro Real Estate AG an 30.11.2017 / 23:11 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre der Accentro Real Estate AG an

Luxemburg, 30. November 2017 - Brookline Real Estate S.à r.l. ("Brookline Real Estate") (früher RMR 8 S.à r.l.), eine Holdinggesellschaft, die durch die Brookline Capital LP kontrolliert wird, welche von der Londoner Investmentgesellschaft Vestigo Capital Advisors LLP beraten wird, hat heute bekanntgegeben, dass sie die Kontrolle über die börsennotierte Accentro Real Estate AG ("Accentro") erlangt hat. Im Rahmen eines öffentlichen Pflichtangebots, welches zeitnah veröffentlicht wird, werden alle Accentro-Aktionäre die Möglichkeit haben, ihre Aktien Brookline Real Estate anzudienen.

Auf Grundlage eines Kaufvertrags mit Accentros Mehrheitsaktionär ADLER Real Estate AG ("ADLER") hat Brookline Real Estate das wirtschaftliche Eigentum an etwa 19,9 Millionen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Accentro erworben. Dies entspricht 79,95% der Stimmrechte. Zusätzlich hat Brookline Real Estate ADLER die Option eingeräumt, in einem Jahr einen Anteil von 6,22% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Accentro, die derzeit von ADLER gehalten werden, an Brookline Real Estate oder einen Bevollmächtigten zu verkaufen.

Accentro ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, die sich auf die sozialverträgliche Wohnungsprivatisierung spezialisiert. Mit ihrer Tochtergesellschaft Accentro GmbH ist sie marktführend in der Bereitstellung von Wohnungsprivatisierungsdienstleistungen in Deutschland. Darüber hinaus kauft Accentro Wohnungsbestände, die anschließend über Eigenhandelsgeschäfte privatisiert werden. .

Natig Ganiyev, Direktor von Brookline Capital LP, sagte: "Accentro ist besonders stark in ihrem Heimatmarkt Berlin positioniert. Damit ist das Unternehmen trotz des knappen Angebots bestens aufgestellt, um Immobilienportfolios in großem Umfang zu erwerben. Wir freuen uns auf die großen Chancen, die wir für Accentro in der Zukunft sehen."

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen. Die Genehmigung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist noch ausstehend. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, wird die Angebotsunterlage unter http://brookline-real-estate-takeover-offer.de einsehbar sein.

Kirkland & Ellis International LLP fungieren als Rechtsberater von Brookline Real Estate.  

Über Brookline Real Estate S.à r.l.

Brookline Real Estate S.á r.l. ist eine Holdinggesellschaft, die durch Brookline Capital LP kontrolliert wird, welche von Vestigo Capital Advisors LLP ("Vestigo Capital") beraten wird. Vestigo Capital ist eine durch die FCA regulierte Investmentgesellschaft, welche Fonds und Anlagestrukturen anderer Art berät. Die Investmentgesellschaft verwaltet ein Portfolio im Gesamtwert von USD 250 Millionen. Der Investitionsschwerpunkt von Vestigo Capital liegt in den Bereichen erneuerbare Energien, Immobilien, Infrastruktur und Gastgewerbe. Weitere Informationen finden Sie unter www.vestigocapital.com

 

Medienkontakt

Anna Mareen Steudel CNC - Communications & Network Consulting AG E anna.steudel@cnc-communications.com T +49 69 506 037 567  

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebots-unterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten wer-den. Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Luxemburg, 30. November 2017

Brookline Real Estate S.à r.l.


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