Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 in Deutschland umstritten. Energiekonzerne klagen dagegen - und Gerichte fragen, ob sie verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist.
Das Hamburger Finanzgericht will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zentrale Fragen zur umstrittenen Brennelementesteuer klären lassen. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Das Hamburger Verfahren werde bis zur Antwort des EuGH ausgesetzt, was durchschnittlich 15 Monate dauern könnte. Ungeachtet dessen müssen die Steuerpflichtigen - die Kernkraftwerksbetreiber - die festgesetzte Steuer vorerst entrichten, wie das Gericht ergänzte. Auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht noch eine Entscheidung über die 2011 eingeführte Steuer aus.
Im aktuellen Fall haben in Hamburg die Energiekonzerne RWE und Eon über eine Betreibergesellschaft geklagt, die für das Kernkraftwerk Emsland zuständig ist. Es seien Klagen für fünf Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Milliarden Euro belaufe, berichtete ein Sprecher.
Eon begrüßte das Vorgehen des Gerichts und kündigte dennoch an, die gezahlte Kernbrennstoffsteuer zurückfordern zu wollen. Dabei geht es um 2,2 Milliarden Euro. Das Unternehmen wolle zudem mit rechtlichen Mitteln versuchen, weitere Zahlungen zu vermeiden, sagte ein Sprecher. RWE, mit jährlich 300 Millionen Euro Brennelementesteuer auf dem Zähler, will nach Angaben eines Sprechers erst einmal die Zustellung des Beschlusses abwarten.
Der EuGH soll nach Angaben des 4. Senats vordringlich beantworten, ob ein Gericht die oberste rechtliche EU-Institution überhaupt anrufen darf, wenn es das umstrittene Gesetz schon zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
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