Breite Front gegen Unions-Blockade

Freitag, 28.04.2017 22:08 von Handelsblatt - Aufrufe: 329

Justizminister Maas will Verbraucher-Musterklagen ermöglichen. Doch einige Unions-geführte Ministerien ziehen nicht mit. Nun fordern die Verbraucherschutzminister der Bundesländer ein Ende der Blockade.

Die Idee, die hinter dem Plan von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), steckt, klingt nicht schlecht: Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage sollen Verbände und Organisationen in einem einzigen Gerichtsprozess etwa Schadensersatzansprüche mehrerer Verbraucher gegen Unternehmen klären lassen können. Dafür hat Maas schon vor Monaten ein entsprechendes Gesetz entworfen. Doch das Gesetzgebungsverfahren stockt, weil innerhalb der Bundesregierung Uneinigkeit über die Ausgestaltung der geplanten Musterklage herrscht.

Dem Vernehmen nach haben die Ressorts von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Agrarminister Christian Schmidt (CSU) verhindert, dass Maas auf dem Weg der Gesetzgebung voranschreitet und seinen Entwurf an die Bundesländer und Verbände verschicken kann. Das Finanzministerium sieht demnach mit dem Vorhaben „erhebliche Unsicherheit“ für Versicherer und Banken verbunden und verlangt, solche Musterklagen erst ab 100 statt 10 Betroffenen zuzulassen. Das Agrarministerium kritisiert, dass Maas' Entwurf über das Vorhaben des Koalitionsvertrags hinausgehe, lediglich das Vertragsrecht zu verbessern.

In den Ländern stößt die Blockadehaltung auf wenig Verständnis. Im Gegenteil, beim Treffen der Verbraucherschutzminister am Freitag in Dresden mahnten die Länderressortchefs parteiübergreifend die Bundesregierung, nun endlich konkret zu werden. „Um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz weiter zu stärken, setzt die Konferenz auf die baldige Einführung der Musterfeststellungsklage“, erklärte die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch (CDU). Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) inne. Die Bundesregierung werde daher gebeten, „zügig einen Gesetzesentwurf für die Einführung einer Musterfeststellungsklage vorzulegen“.

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