Ein Telekommunikationsmast (Symbolbild).
Donnerstag, 17.05.2018 10:45 von | Aufrufe: 185

Bitkom: Nur ein Viertel der Unternehmen auf DSGVO vorbereitet

Ein Telekommunikationsmast (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Zum Stichtag der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai sind einer Umfrage des Bitkom zufolge lediglich ein Viertel der Unternehmen in Deutschland ausreichend vorbereitet. Ganz am Anfang stehen demnach noch vier Prozent. "Viele Unternehmen haben sich in der Vergangenheit zu wenig um den Datenschutz gekümmert und haben deshalb Nachholbedarf", sagte Achim Berg, Präsident des Digitalverbands. Bei der Auslegung des verbindlichen Regelwerks mangele es jedoch von offizieller Seite an praktischen Hilfestellungen.

Grundsätzlich erwarten der Umfrage zufolge sieben von zehn Unternehmen in Deutschland Vorteile für einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU durch die neue Grundverordnung. Gut die Hälfte erwartet einen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen, 43 Prozent gehen für das eigene Geschäft von unmittelbaren Vorteilen aus. 50 Prozent befürchten allerdings auch, dass die Geschäftsprozesse komplizierter werden. 38 Prozent befürchten, dass die DSGVO die Digitalisierung in Europa bremst. "Entscheidend ist, dass auch künftig nützliche innovative Anwendungen auf den Markt gebracht werden können", sagte Berg. "Nur so kann die Datenschutzgrundverordnung zu einem Standortvorteil für Europa werden."/gri/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.