Biofrontera AG: Entscheidung des U.S. District Courts in Massachussetts

Donnerstag, 27.12.2018 20:35 von DGAP - Aufrufe: 213

DGAP-News: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Rechtssache Biofrontera AG: Entscheidung des U.S. District Courts in Massachussetts 27.12.2018 / 20:33 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Entscheidung des U.S. District Courts in Massachussetts

Leverkusen, den 27. Dezember 2018 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, veröffentlicht eine Stellungnahme zu einer Entscheidung des U.S. District Courts in Massachusetts.

Biofrontera ist derzeit involviert in Rechtsstreitigkeiten mit DUSA Pharmaceuticals, was beim U.S. District Court for Massachusetts eingereicht wurde. DUSA hat dabei behauptet, dass bestimmte Biofrontera Mitarbeiter Dokumente verwendet haben, die vertrauliche DUSA-Informationen oder DUSA-Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Im November 2018 hat DUSA das Gericht aufgefordert, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die Biofrontera auffordert, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Im Dezember 2018 wies das Gericht den Antrag von DUSA weitestgehend ab. Das Gericht wies Dusas Antrag zum Einsammeln und Kopieren von Computern von Biofrontera-Mitarbeitern zurück. Das Gericht wies auch den Antrag von DUSA zurück, Biofrontera anzuweisen, die Kontaktaufnahme mit bestimmten Kunden einzustellen. Somit kann Biofrontera seine Produkte weiterhin ungehindert an alle aktuellen und potenziellen Kunden vermarkten und verkaufen.

Das Gericht hat Biofrontera angewiesen, die Verwendung bestimmter in seinem Besitz befindlicher Dokumente, die DUSA-Informationen zu enthalten scheinen, einzustellen. Vor der gerichtlichen Entscheidung hatte Biofrontera die Mitarbeiter bereits kurz nach Beginn des Rechtsstreits mit DUSA angewiesen, keine Dokumente mehr zu verwenden, die anscheinend von DUSA stammen oder von DUSA erstellt wurden, wenn und soweit einer von ihnen solche Dokumente verwendet hatte. Wichtig ist, dass die Entscheidung des Gerichts auf vorläufiger Basis getroffen wurde und keine endgültige Entscheidung in der Sache war. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und die Parteien sammeln noch immer alle relevanten Beweise.

Biofrontera stellt klar, dass keines der in diesem Rechtsstreit identifizierten Dokumente vertrauliche DUSA-Informationen oder DUSA-Geschäftsgeheimnisse enthält. Die identifizierten Dokumente sind auch nicht entscheidend für die laufenden Geschäfte von Biofrontera oder für das strategische Wachstum. Biofrontera wird sich weiterhin energisch gegen die Vorwürfe von DUSA wehren.

Wie bereits in früheren Stellungnahmen erwähnt, hat Biofrontera DUSA vor dem State Court in Kalifornien wegen der Preis-, Bemusterungs- und Verkaufspraktiken von DUSA verklagt. Dieses Gericht hat mehrere Punkte der Klage gegen DUSA zugelassen, und Biofrontera hat bereits eine geänderte Klage mit zusätzlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit DUSA's Praktiken bei der Preisgestaltung und Abgabe von kostenlosen Arzneimittelmustern eingereicht.

-Ende- Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:

Ansprechpartner für Investoren  
   
Biofrontera AG Thomas Schaffer, Finanzvorstand ir@biofrontera.com +49-214-87632-0
Ansprechpartner für Journalisten  
   
Instinctif Partners Susanne Rizzo susanne.rizzo@instinctif.com +49-89-3090-5189-24

 

Hintergrund: Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund 150 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz(R), ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz(R) wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen die Dermokosmetikserie Belixos(R), eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) gelistet.

www.biofrontera.com

Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.


27.12.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 87632 0
Fax: +49 (0)214 87632 90
E-Mail: ir@biofrontera.com
Internet: www.biofrontera.com
ISIN: DE0006046113, NASDAQ: BFRA
WKN: 604611
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
 
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