Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 27.04.2017 16:26 von | Aufrufe: 151

BGH: Vergleichsportale müssen auf Lücken im Angebot hinweisen

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Preisvergleichsportale im Internet müssen ihre Nutzer darauf aufmerksam machen, wenn sie nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Der Verbraucher rechne damit, dass er auf solchen Seiten einen schnellen Überblick über den gesamten Markt bekomme, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Das beeinflusse auch seine Entscheidung. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte den Betreiber der Seite Bestattungsvergleich.de mit Sitz in Berlin verklagt. Dort wurden nur diejenigen Anbieter gelistet, die sich zur Zahlung einer Provision bereiterklärten. Nachlesen konnte man das nur im Geschäftskunden-Bereich der Seite. Das ist zu wenig. (Az. I ZR 55/16)/sem/DP/tos


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