Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 15.10.2020 05:49 von | Aufrufe: 224

BGH klärt: Welche Daten muss Youtube von Raubkopierern herausgeben?

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer raubkopierte Filme bei Youtube hochlädt, riskiert Schadenersatz-Forderungen - aber dafür braucht die geschädigte Firma vom Plattform-Betreiber die Nutzerdaten. Muss Youtube damit herausrücken? Darüber verhandelt am Donnerstag (12.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. I ZR 153/17)

Geklagt hat der Filmverleiher Constantin. Er will die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier Nutzer, dazu die verwendeten IP-Adressen. Eine 1990 ins noch ältere Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift verpflichtet aber nur zur Herausgabe von "Namen und Anschrift". Auch eine EU-Richtlinie spricht lediglich von "Namen und Adressen".

Die BGH-Richter hatten den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, weil sie glaubten, dass damit heutzutage auch E-Mail-Adressen und Handynummern gemeint sein könnten. Das hat der EuGH aber inzwischen ausgeschlossen. Auf dieser Grundlage wird nun weiterverhandelt. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen./sem/DP/nas


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