Ein Richterhammer (Symbolbild).
Quelle: pexels.com
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
dpa-AFX  |  Aufrufe: 286

BGH entscheidet zu Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Freitag (9.00 Uhr) dazu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Mehrheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch zulasten einzelner Eigentümer Kosten umverteilen kann. Dabei geht es konkret um zwei Klagen von Eigentümerinnen, die sich gegen ihnen von der Gemeinschaft auferlegte Kosten wehren.

Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter

Im ersten Fall sollte die Klägerin Kosten für die Sanierung eines Garagendachs mittragen - obwohl ihr darin gar kein Stellplatz zusteht. Die Gemeinschaft hatte beschlossen, die Kosten auf sämtliche Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile umzulegen. Bislang hatten nur die berechtigten Nutzer der Stellplätze die Instandhaltungskosten der Garage getragen. (Az. V ZR 236/23)

Im zweiten Fall hatten sich Eigentümerinnen von Gewerbeeinheiten ans Gericht gewandt. Ihre Gemeinschaft hatte beschlossen, Kosten, die bislang nach Miteigentumsanteilen umgelegt wurden, künftig nach beheizbarer Wohnfläche zu verteilen - wodurch die Klägerinnen mehr zahlen müssten. Dieser Schlüssel sollte auch für die Zuführung zu der Erhaltungsrücklage angewendet werden. (Az. V ZR 128/23)/jml/DP/jha


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.