KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Recyclingunternehmen für Bauschutt, auf dessen Betriebshof vor gut fünf Jahren eine Weltkriegsbombe detoniert war, muss wohl eher nicht für Schäden an umliegenden Gebäuden haften. Das zeichnete sich am Freitag in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Die Richter wollen aber noch beraten und ihr Urteil in den nächsten Wochen verkünden. (Az. V ZR 96/18 u.a.)
Der Blindgänger war Anfang 2014 beim Zerkleinern von Bauschutt auf dem Gelände in Euskirchen detoniert. Ein Baggerfahrer starb, 13 Menschen wurden verletzt. Die Druckwelle richtete noch 400 Meter weiter Schäden an. Zwei Gebäudeversicherer fordern deshalb von dem Unternehmer insgesamt mehr als eine Million Euro.
Der Senat äußerte sich dazu nach ersten Beratungen skeptisch. Die in einem Schuttbrocken verborgene Bombe sei nach Zeugenaussagen nicht zu sehen gewesen. Dass sie ausgerechnet auf dem Recyclinghof explodierte, sei wohl auch reiner Zufall gewesen - das hätte genauso gut auf der Baustelle oder beim Transport passieren können./sem/DP/mis
Kurzfristig positionieren in Allianz SE | ||
UM0TK1
| Ask: 2,21 | Hebel: 20,02 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
UK88LF
| Ask: 7,04 | Hebel: 4,14 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.