Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 01.12.2016 05:49 von | Aufrufe: 203

BGH befasst sich mit fragwürdigen Werbetricks bei Medizinprodukten

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Fragwürdige Werbetricks beim Verkauf von Medizinprodukten beschäftigen am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Wettbewerbsschützer haben einen Versandhändler aus der Nähe von Ulm verklagt. Das auf Diabetiker-Bedarf spezialisierte Unternehmen hatte damit geworben, für seine Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu übernehmen. Bei medizinischen Hilfsmitteln sind das üblicherweise zehn Prozent der Kosten, aber nicht mehr als zehn Euro.

Die Verkäufer sind eigentlich per Gesetz verpflichtet, dieses Geld einzuziehen und mit der Kasse zu verrechnen. Die Frage ist, ob sie den Betrag aus der eigenen Tasche zahlen dürfen, damit das Produkt billiger wird. Die Wettbewerbszentrale sieht Apotheken im Nachteil, deren Berufsordnung so etwas nicht zulässt. (Az. I ZR 143/15)/sem/DP/tos


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