STUTTGART (dpa-AFX) - Die Betriebsratswahl in der Zentrale von Daimler (Daimler Aktie)
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart ist nicht rechtskräftig. Dagegen ist die Einlegung von Rechtsmitteln beim Landesarbeitsgericht möglich. Mehrere Daimler-Beschäftigte hatten die im März 2018 abgehaltene Wahl angefochten. Sie stellen nach früheren Angaben Gericht unter anderem infrage, ob es sich bei der Stuttgarter Zentrale des Autoherstellers, in der Mitarbeiter aus ganz unterschiedlichen Bereichen des Konzerns arbeiten, überhaupt um einen einzigen Betrieb im Sinne des Gesetzes handelt.
In der Zentrale hatten - wie auch im Werk - die Kandidaten der IG Metall bei den Wahlen mit weitem Abstand die meisten Stimmen bekommen./ols/DP/fba
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