Betreiber muss Atomreaktor stilllegen

Mittwoch, 09.03.2016 16:00 von Handelsblatt - Aufrufe: 540

Die Katastrophe von Fukushima hat Japan geprägt. Die Regierung will dennoch viele Atomreaktoren wieder hochfahren lassen. Experten und Bürger sehen dem skeptisch entgegen – ein Gericht bestätigt die Bedenken.

Kurz vor dem fünften Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima hat ein japanisches Gericht aus Sicherheitsgründen die Schließung eines Reaktors angeordnet. Zudem solle ein weiterer Reaktor des Atomkraftwerkes Takahama in der Präfektur Fukui vorübergehend vom Netz genommen werden, hieß es am Mittwoch in einer Anordnung. Damit sind derzeit lediglich zwei der insgesamt 43 japanischen Reaktoren in Betrieb. Die Bevölkerung sieht die Nutzung von Atomkraft nach der Katastrophe vom 11. März 2011 kritisch.

Vor fünf Jahren war es nach einem starken Erdbeben und einem Tsunami zu einer Havarie in dem Atomkraftwerk von Fukushima knapp 300 Kilometer nördlich von Tokio gekommen. In drei Reaktoren der Anlage Dai-Ichi ereignete sich eine Kernschmelze. Große Mengen Radioaktivität traten aus und verseuchten die Umgebung, radioaktives Kühlwasser dringt nach wie vor in die Umwelt. Zehntausende Menschen mussten ihre Häuser verlassen.

Richter Yoshihiko Yamamoto vom Bezirksgericht Otsu sagte am Mittwoch, der von der Schließung betroffene Kraftwerksbetreiber Kansai Electric (Kansai Electric Aktie) Power habe die Notfallpläne und die Ausrüstung der beiden Reaktoren nach dem Unfall in Fukushima nicht genügend angepasst. Kansai seinerseits reagiert enttäuscht und sagte, die Entscheidung möglicherweise anzufechten. Man werde sie aber befolgen.

Die beiden Reaktoren waren erst in diesem Jahr wieder ans Netz gegangen, nachdem ein höherrangiges Gericht eine anderslautende gerichtliche Anordnung kassiert hatte. Einer der beiden musste allerdings im Februar nur drei Tage nach dem Hochfahren wegen technischer Probleme vom Netz genommen werden. Dies soll laut Gericht erst einmal weiter so bleiben.

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