Der Berliner Fernsehturm ist hinter dem Reichstag zu sehen.
Sonntag, 25.08.2019 14:18 von | Aufrufe: 952

Berlin will Wohnungsmieten auf knapp acht Euro begrenzen

Der Berliner Fernsehturm ist hinter dem Reichstag zu sehen. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Wohnungen in Berlin sollen in den kommenden Jahren nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmeter kosten dürfen. Das sehen Eckpunkte für einen vom Senat geplanten Mietendeckel vor, die der dpa vorliegen. Zuvor hatten Berliner "Tagesspiegel" und "Morgenpost" berichten.

Nach den Vorschlägen aus dem Haus von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sind je nach Jahr des Erstbezugs und Ausstattung der Wohnung Kaltmieten von 3,42 bis 7,97 Euro möglich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wollte sich zu den Berichten nicht äußern. Zu internen Vorgängen gebe es keine Stellungnahme, hieß es.

Der von SPD, Linke und Grünen geführte Berliner Senat will die Mieten vom Jahr 2020 an für fünf Jahre einfrieren, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu beruhigen. Berlin wäre das erste Bundesland mit einer solchen Regelung.

Bestehende Verträge dürften nach den Papieren nicht über die am Stichtag (18. Juni) vereinbarte Miete hinausgehen. Diese Grenze gilt auch für Neuvermietungen solcher Wohnungen. Mieten jenseits der Obergrenzen sollen auf Antrag durch das Bezirksamt abgesenkt werden können. Kündigungen wegen Eigenbedarfs müssen vom Bezirksamt genehmigt werden. Bei Modernisierungen sind verschiedene Zuschläge auf die jeweilige Obergrenze möglich, dürfen aber zusammen nicht mehr als 20 Prozent betragen.

Die Regelungen sollen für alle vermieteten Wohnungen gelten. Ausnahmen gelten etwa für öffentlich geförderten Wohnungsbau, Studenten- und Jugendwohnheime oder Neubauten, die erstmalig 2014 bezugsfertig waren.

Die SPD reagierte mit Skepsis auf die Vorschläge. "Wir brauchen keine Schnellschüsse, sondern einen rechtlich überprüften Gesetzentwurf, der auch vor Gerichten Bestand haben muss", sagte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger, der dpa. "Wir dürfen die Stadt jetzt nicht verrückt machen." Mietern sei nicht mit einer Fülle von Vorschlägen geholfen, die am Ende womöglich keinen Bestand hätten.

Beatrice Kramm, Präsidentin der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), nannte die Vorschläge rechtlich höchst bedenklich, "es ist völlig unverhältnismäßig und wirtschaftlich wäre es für Berlin eine Katastrophe", hieß es in einer Mitteilung. Aus Sicht der oppositionellen CDU sind die Vorschläge aus dem Haus Lompschers "unsozial und unseriös". Der Wohnungsexperte der Fraktion, Christian Gräff, sagte: "Ohne Zweifel ist dabei, dass ein solches Gesetz mit einem massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit verfassungswidrig ist und hunderttausende von Klagen provoziert." FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja kritisierte "Sozialismusfantasien des Senats", der Mietendeckel bedeute "nichts anderes als Enteignung"./gro/DP/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Deutsche Wohnen
HS4N7T
Ask: 0,66
Hebel: 4,38
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4N7T,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

16,60
-2,01%
Deutsche Wohnen Realtime-Chart
72,00
0,00%
GSW Immobilien AG Chart
75,24
+1,18%
LEG Immobilien Realtime-Chart
12,14
-0,90%
TAG Immobilien AG Realtime-Chart
25,30
-0,20%
Vonovia SE Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur TAG Immobilien Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News