BERLIN (dpa-AFX) - Fast die Hälfte der Bundestagsabgeordneten hat einer Recherche zufolge in der laufenden Legislaturperiode Nebeneinnahmen bezogen. Am höchsten ist der Anteil der Parlamentarier mit Nebenjob in den Fraktionen von Union und FDP. Das ergab eine Auswertung der veröffentlichungspflichtigen Angaben auf bundestag.de durch den "Spiegel" und die Plattform Abgeordnetenwatch.
Demnach haben 337 der aktuell 733 Bundestagsmitglieder angegeben, mindestens eine Zahlung erhalten zu haben, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Funktionen neben dem Mandat stehen oder auf Unternehmensbeteiligungen, Spenden oder Reisekostenübernahmen zurückgehen. In der Unionsfraktion haben 63 Prozent der Mitglieder Nebeneinnahmen angegeben, bei der FDP 59, der SPD 43, in der BSW-Gruppe 40, bei der Linken 36, bei den Grünen 32 und bei der AfD 22 Prozent.
Nebeneinnahmen erlaubt, aber mit klarer Prämisse
Abgeordnete erhalten monatliche Diäten in Höhe von derzeit 11.227,20 Euro. Orientierungsgröße für die Diäten sind die Bezüge von Bundesrichtern. Die Diäten werden versteuert. Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell 5.051,54 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats zum Beispiel für die Miete des Wahlkreisbüros, für Büromaterial und die Unterkunft in Berlin.
Das Abgeordnetengesetz erlaubt explizit Nebentätigkeiten und Einkünfte daraus, solange das Bundestagsmandat "im Mittelpunkt der Tätigkeit" steht und Nebenjobs offengelegt werden. Abgeordnete müssen seit dieser Wahlperiode ihre Nebeneinkünfte auf den Cent genau der Bundestagspräsidentin melden, sobald sie 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr übersteigen. Die Angaben der Abgeordneten werden auf den Internetseiten des Bundestages bei den Biografien veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert./shy/DP/mis
Wonderfi Technologies Inc.
0,1758
€
+15,2% |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.