Ein Industriestandort bei Sonnenaufgang (Symbolbild).
Donnerstag, 27.10.2016 10:22 von | Aufrufe: 146

Bekömmlich oder nicht? - Streit um Bierwerbung geht in neue Runde

Ein Industriestandort bei Sonnenaufgang (Symbolbild). pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Der Streit um die Bezeichnung "bekömmlich" in einer Bierwerbung geht in die nächste Runde. Seit Donnerstag wird der Fall am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhandelt. Hintergrund ist ein Zwist zwischen einer Brauerei aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin. Seit Sommer 2015 streiten sie vor Gericht darüber, ob Bier als "bekömmlich" beworben werden darf. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine "reine Qualitätsaussage". Der VSW versteht ihn jedoch als "gesundheitsbezogene Angabe", die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei.

Das Landgericht Ravensburg entschied in zwei Urteilen vom Sommer 2015 und Februar 2016, dass die Brauerei ihr Bier nicht als "bekömmlich" bewerben darf. Der Hersteller legte Berufung beim OLG Stuttgart ein. Eine Entscheidung wurde am Donnerstag nicht erwartet./lan/ols/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News