Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 b) und 5 der VO-EU Nr. 596/2014 des EU Parlaments und des Rates vom 16.04.14 über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 2 der DVO-EU 2016/1052 der Kommission vom 8.03.16 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen

Freitag, 19.10.2018 18:25 von DGAP - Aufrufe: 321

DGAP-News: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 b) und 5 der VO-EU Nr. 596/2014 des EU Parlaments und des Rates vom 16.04.14 über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 2 der DVO-EU 2016/1052 der Kommission vom 8.03.16 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen (News mit Zusatzmaterial) 19.10.2018 / 18:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 b) und Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen

 

Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRA 42659 mit Sitz in Hamburg und der Geschäftsanschrift Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, hat als Stabilisierungsmanager im Rahmen der erstmaligen Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie der Westwing Group AG (WKN A2N4H0; ISIN DE000A2N4H07; Börsenkürzel WEW) zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum vom 12.10.2018 bis einschließlich 18.10.2018 die nachstehend einzeln angehängten Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt:


Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=VBCPBJCDCY Dokumenttitel: Attachment

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