Befreiung von Pflichtübernahmeangebot betreffend Aktien der Hesse Newman Capital AG durch BaFin

Montag, 26.08.2019 09:10 von DGAP - Aufrufe: 285

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot Befreiung von Pflichtübernahmeangebot betreffend Aktien der Hesse Newman Capital AG durch BaFin 26.08.2019 / 09:08 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aufgrund von Veränderungen in den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsverhältnissen bei der direkten Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft, der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, ("SBW") werden die von der SBW gehaltenen Aktien an der Hesse Newman Capital AG teilweise neuen unterschiedlichen mittelbaren Aktionären zugerechnet. Diese Veränderungen wurden auch bereits nach Wertpapierhandelsrecht gemeldet und veröffentlicht.

Nunmehr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Bescheide vom 5. August 2019 die Nichtberücksichtigung der zugerechneten Stimmrechte gestattet, weshalb eine Mitteilung des Kontrollerwerbs und eine Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nicht erfolgen müssen.


26.08.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Hesse Newman Capital AG
Kaiser-Wilhelm-Straße 85
20355 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040/339 62 0
Fax: 040/339 62 481
E-Mail: capital@hesse-newman.de
Internet: www.hesse-newman.de
ISIN: DE000HNC2059
WKN: HNC205
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
EQS News ID: 862837
 
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862837  26.08.2019 

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