Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus
Montag, 07.11.2016 09:43 von | Aufrufe: 381

Bayer beantragt weitere Zulassung für Krebsmittel Regorafenib

Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus ©Creative Commons Public Domain Mark 1.0

LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Der Pharmakonzern Bayer (Bayer Aktie) hat für sein Krebsmittel Regorafenib eine weitere Zulassung beantragt. Die Anträge in den USA, Japan und Europa beziehen sich auf die Behandlung von Patienten mit Leberkrebs, wie die im Dax notierte Gesellschaft am Montag mitteilte. Regorafenib ist in vielen Ländern unter den Markennamen Stivarga bereits zur Behandlung von Darmkrebs und Bindegewebstumoren im Verdauungstrakt zugelassen. Bayer hat von der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) für Regorafenib nach eigenen Angaben den sogenannten "Fast Track"-Status erhalten. Beschleunigte Zulassungsverfahren der FDA erlauben es, neuartige Medikamente für schwerwiegende oder lebensbedrohliche Krankheiten schneller dem Patienten zur Verfügung zu stellen./mne/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Bayer AG
UM2PM3
Ask: 0,51
Hebel: 6,18
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UM2PM3,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

26,97
-1,37%
Bayer AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News