Bausparer gewinnen vor Gericht

Freitag, 31.03.2017 16:39 von Handelsblatt - Aufrufe: 301

Wenn es um hochverzinste Bauspar-Verträge geht, entscheiden Gerichte oft zu Gunsten der Bausparkassen. Nicht so das Landgericht Nürnberg-Fürth. Es hat eine Klausel der BSQ Bauspar für rechtswidrig erklärt.

Auch Bausparkassen können vor Gericht nicht immer gewinnen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kippte eine Klausel der BSQ Bauspar, mit der die Bausparkasse Kunden mit sogenannten Bonus-Verträgen loswerden wollte. Die Klausel begrenzte die Laufzeit der Verträge.

Die Quelle Bausparkasse, Vorläuferinstitut der BSQ Bauspar, ist eine von vielen Kassen, die Kunden warb mit dem Versprechen rückwirkenden Bonuszinsen über die gesamte Laufzeit zu zahlen, wenn der Sparer auf das Bauspardarlehen verzichtet. Einschließlich Bonusverzinsung bringen solche Verträge teils noch mehr als vier Prozent Zinsen für Bausparguthaben. Das ist angesichts von Zinsen auf Sparbüchern und für Tagesgeld nahe null für die Bausparkassen-Kunden höchst attraktiv, für die Kassen aber sehr teuer. Deshalb lassen die Bausparer die Verträge so lange wie möglich laufen.

Ein Laufzeitende hat vor wenigen Tagen der Bundesgerichtshof (BGH) gesetzt. Er entschied, dass Bausparkassen Verträge kündigen können, wenn Kunden Darlehen zehn Jahre nach Zuteilungsreife des Vertrages nicht abgerufen haben (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Zuteilungsreif beschreibt die Phase, ab der Kunden ein Darlehen fordern können. Dazu muss die Mindestsumme gespart und zusätzlich eine Bewertungskennziffern erreicht sein. Rufen die Kunden die Darlehen nicht ab, können die Bausparkassen nun die Guthaben einschließlich aufgelaufener Zinsen auszahlen. Sie entledigen sich damit hoher Zinszahlungen.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

0,0055
+37,5%
Arcandor AG Chart