Bankenrettung, mal anders

Donnerstag, 24.11.2016 18:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 873

Die SPD wirft dem Bund und einigen Ländern vor, gezielt illegale Steuerdeals von Banken durchzuwinken. Es gibt Hinweise, dass so gezielt Landesbanken vor Nachzahlungen und Reputationsschäden geschützt werden sollen.

Die Aussage von Thomas Schäfer (CDU) war deutlich: „Cum-Cum-Geschäfte sind für mich reine Steuertrickserei auf dem Rücken der Gesellschaft“, sagte Hessens Finanzminister, nachdem die Commerzbank (Commerzbank Aktie) im Mai wegen dieser dubiosen Aktiengeschäfte in die Schlagzeilen geraten war.

Heute kann sich die Commerzbank weitgehend entspannen. Die hessische Finanzverwaltung hat ihr – und vielen anderen Instituten – einen Quasi-Freibrief erteilt. Nach Informationen des Handelsblatts wurden die hessischen Finanzämter angewiesen, die Prüfungen der an Cum-Cum-Geschäften beteiligten Banken abzuschließen. Besonders brisant: Es gibt Hinweise darauf, dass Bund und Länder durch das neue Vorgehen gezielt Landesbanken vor Nachzahlungen und Reputationsschäden schützen wollen.

Durch Cum-Cum-Geschäfte können Investoren aus dem Ausland Steuern auf Dividenden umgehen. Dabei verleihen sie ihre Aktienpakete über den Ausschüttungstermin hinweg für einige Tage an deutsche Banken. Die können sich die 25-Prozent-Abgabe im Gegensatz zu Ausländern komplett zurückholen. Der Clou: Am Ende teilen sich das deutsche Finanzhaus und der ausländische Investor über diesen Trick die erstattete Steuer. Die Steuerausfälle sollen mehrere Hundert Millionen Euro jährlich betragen.

Mit ihrer Verfügung vom 18. November weist die hessische Finanzverwaltung die Bankprüfer an, die umstrittenen Deals durchzuwinken. Der Vorstoß Hessens überrascht umso mehr, als dass es zuletzt eine heftige Kontroverse um ein wenige Tage vorher verteiltes Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) gab, über das Handelsblatt, BR Recherche und Report München berichtet hatten. Die Anweisung aus Berlin legte den Grundstein für die Lösung des Cum-Cum-Problems der Banken. Das Schreiben besagt zwar, solche steuergetriebenen Geschäfte seien grundsätzlich illegal, definiert aber entscheidende Ausnahmen.

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