Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main
Freitag, 16.09.2016 15:30 von | Aufrufe: 180

BaFin News: Schwarmfinanzierung: Erste Bilanz nach einem Jahr Befreiung von der Prospektpflicht

Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main CC0 (gemeinfrei)

FRANKFURT (BaFin) -

Am 10. Juli 2016 jährte sich das Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes und mit ihm die Aufnahme einiger neuer Ausnahmen von der Prospektpflicht in das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Eine dieser neuen Normen ist § 2a VermAnlG. Sie befreit bestimmte öffentliche Angebote von Vermögensanlagen, die im Wege einer Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting, BaFin Journal Juni 2014) über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden, unter anderem von der Prospektpflicht.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.09.2016)


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