Die AXA-Aktie (AXA-Aktie) notiert am Donnerstag leichter. Die Aktie kostete zuletzt 14,74 Euro.
Für die AXA-Aktie steht gegenwärtig ein Verlust von 1,39 Prozent zu Buche. Das Wertpapier verbilligte sich um 21 Cent. Aktuell wird das Papier am Aktienmarkt mit 14,74 Euro bewertet. Das Wertpapier von AXA hat sich somit heute bislang schlechter entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am Eurostoxx 50 (Eurostoxx 50). Dieser notiert bei 3.157 Punkten. Der Eurostoxx 50 liegt derzeit damit um 0,73 Prozent im Minus. Den bisher niedrigsten Kurs verzeichnete der Anteilsschein von AXA am 23. September 2011. Seinerzeit kostete die Aktie 7,90 Euro, also 6,84 Euro weniger als gegenwärtig.
AXA S.A. ist ein international führendes Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen. Für Firmen- und Privatkunden bietet die Gesellschaft eine Vielzahl an Versicherungsprodukten wie Vorsorge-, Sach- und Lebensversicherungen an. Daneben ist der Konzern verstärkt im Finanzbereich (Bausparverträge, Investment- und Assetmanager) tätig.
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Die Aktie von AXA wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die britische Investmentbank Barclays hat die Einstufung für Axa vor Zahlen auf "Overweight" mit einem Kursziel von 25,50 Euro belassen. Das dritte Quartal sollte die angespannte Situation für Rückversicherer zeigen, die unter der Belastung durch Katastrophen und das Niedrigzinsumfeld zugleich litten, schrieb Analystin Claudia Gaspari in einer am Freitag vorliegenden Branchenprognose. Für die auf Privatkunden fokussierten Versicherer sollte es allerdings besser gelaufen sein.
Das Analysehaus Jefferies hat Axa mit blick auf den Verkauf ihrer Töchter in Polen, Tschechien und der Slowakei an Uniqa auf "Buy" mit einem Kursziel von 27 Euro belassen. Analyst Philip Kett sprach in einer am Donnerstag vorliegenden Studie von einer moderat positiven Überraschung. Wegen der Corona-Pandemie habe er den Abschluss der Transaktion erst gegen Jahresende erwartet.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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