Australische Banken kassierten Gebühren von Toten

Sonntag, 22.04.2018 12:27 von Handelsblatt - Aufrufe: 765

Zerstörte Existenzen, Inkompetenz, Finanzberater, die nicht im Interesse der Kunden handeln: Ermittler decken skandalöse Verfehlungen auf.

Die australische Finanzindustrie sieht sich mit der größten Krise ihrer Geschichte konfrontiert. Eine staatliche Untersuchungskommission bringt jeden Tag neue Beispiele von gravierenden Verfehlungen ans Licht. So hätten Finanzberater der größten australischen Bank über ein Jahrzehnt jährlich 1000 australische Dollar (Dollarkurs) (rund 630 Euro) Gebühren einkassiert, ohne dafür Leistungen zu erbringen. Unter den geschädigten Kunden hätten sich selbst Verstorbene und deren Nachlass befunden. Die Praxis sei bei Commonwealth Bank (CBA) weit verbreitet gewesen.

Mit einem kombinierten Marktanteil von rund 80 Prozent kontrollieren die Großbanken CBA, National Australia, Westpac und ANZ die australische Finanzindustrie. Die sogenannten „Big Four“ zählen zu den rentabelsten Banken der Welt. CBA verbuchte im letzten Jahr einen gegenüber dem Vorjahr 4,6 Prozent höheren Gewinn von 9,8 Milliarden australischen Dollar. Westpac machte 8,1 Milliarden, ANZ 6,4 Milliarden und National Australia Bank 6,6 Milliarden australische Dollar.

Die Einvernahme führender Bankmanager vor laufender Kamera in den ersten Tagen der Untersuchung schockierte die Nation. Neben der Rechnungstellung von Gebühren an Verstorbene kamen Fälle von versuchter Bestechung, gefälschten Dokumenten und der fahrlässigen Vergabe von Hypotheken an kreditunwürdige Klienten zu Tage. Die Vermögensverwaltungsgesellschaft AMP gab zu, gegenüber der Finanzaufsichtsbehörde gelogen zu haben.

Die „vertikale Integration“ von traditionellem Bankengeschäft und Finanzberatung, ein für die Unternehmen besonders lukratives Geschäft, scheint mit besonderen Problemen behaftet zu sein, sagen Beobachter. Die Kommission stellte fest, dass Finanzberater in 75 Prozent der untersuchten Fälle nicht im Interesse der Kunden gehandelt hätten. Es bestehe ein „inhärenter Interessenskonflikt“ zwischen der Aufgabe des Beraters, dem Kunden eine neutrale Empfehlung zu geben und gleichzeitig ein Produkt zu verkaufen.

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