INGOLSTADT (dpa-AFX) - Die in der Dieselaffäre gegen Audi
Gleichzeitig forderte er: "Geldbußen, die unsere Staatsanwaltschaften gegen Unternehmen verhängen, müssen künftig unmittelbar auch den Geschädigten zugutekommen. Es darf nicht weiter sein, dass Geldbußen gegen Unternehmen ausschließlich dem Staatshaushalt zufließen."
Es sei bereits nach geltendem Strafrecht möglich, dass etwa die Tatbeute oder andere Vermögensgegenstände an die Opfer der Straftat zurückgegeben oder diese so entschädigt werden können. "Das muss künftig auch bei gegen Unternehmen verhängten Geldbußen möglich sein", erklärte der CSU-Politiker.
Die Staatsanwaltschaft München hatte gegen Audi mit Hauptsitz in Ingolstadt wegen Verfehlungen im Dieselskandal eine Geldbuße von 800 Millionen Euro verhängt. In einem ähnlichen Verfahren der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen die Konzernmutteer Volkswagen (VW Aktie)
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