Fragwürdige Qualität
Im späteren Verlauf der Pandemie sei allerdings die fragwürdige Qualität der Masken nachweislich bekannt gewesen. Dennoch hätten die beiden Männer - einer davon Kommunalpolitiker der Freien Wähler im Raum Neumarkt/Oberpfalz - mit erheblicher krimineller Energie und Skrupellosigkeit die Masken etwa an Apotheken weiterverkauft. Der hierbei entstandene Schaden sei mit gut 17.000 Euro jedoch im Vergleich zu dem Umfang der Geschäfte mit dem Landesamt gering gewesen. Bewährungsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten seien angemessen, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.
Der Verteidiger eines der Angeklagten forderte am Vormittag Freispruch in allen Punkten für seinen Mandanten. Die Geschäftsleute hätten keine Betrugsabsicht gehabt. Als Händler mit Autoteilen, die in der Corona-Pandemie erst in den Import von Medizinprodukten eingestiegen seien, hätten sie keinerlei Erfahrung mit dem komplexen Geflecht von Qualitätsstandards gehabt.
Aiwanger als Zeuge
In dem Prozess hatte auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Zeuge ausgesagt. Der seiner Partei angehörende Angeklagte hatte sich bei der Anbahnung der Geschäfte mit einem Hilfegesuch an den Landespolitiker gewandt. Im Verlauf der Zeugenaussagen Aiwangers und mehrerer Beamten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit war auch die chaotische Situation hinsichtlich der Maskenbeschaffung während der Pandemie zur Sprache gekommen. Von "vogelwilden Zeiten" und "Wildwest" war die Rede.
Das Urteil der 16. Strafkammer des Landgerichts wird noch am Freitag erwartet./dm/DP/stw
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