Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der elumeo SE

Montag, 24.06.2019 10:00 von DGAP - Aufrufe: 324

DGAP-Media / 24.06.2019 / 09:59

Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der elumeo SE vom 12. Dezember 2018: Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 2. August 2019

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 der elumeo SE hat der Versammlungsleiter, Herr Wolfgang Boyé, die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA nicht zur Hauptversammlung zugelassen und damit die Rede- und Stimmrechte der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA bei der elumeo SE ca. 26,23 % des Grundkapitals ausgeschlossen.

Hiergegen hat die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA unter dem 14. Januar 2019 Anfechtungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Das Gericht hat Termin zu mündlichen Verhandlung für den 2. August 2019 bestimmt.

Die Klage richtet sich u.a. gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, mit der die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der elumeo SE ohne Berücksichtigung der Stimmen der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA geändert wurde.

Angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Entwicklung der elumeo SE im Jahr 2018 - die durch die kürzlich veröffentlichten Konzernzahlen bestätigt wurden - hatte die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, um die wirtschaftlichen Fehlleistungen in der Hauptversammlung aufzuarbeiten und einen wirtschaftlichen Neustart der elumeo SE unter einer neuen Leitung zu ermöglichen.

Herr Wolfgang Boyé, der unter TOP 3 der Hauptversammlung selbst zur Abwahl als Verwaltungsratsmitglied anstand, hatte jedoch der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte keinen Zugang zur Hauptversammlung gewährt, so dass diese von ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch machen konnte.

Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA ist davon überzeugt, dass dieser Ausschluss aus der Hauptversammlung zu Unrecht erfolgt ist und hat deswegen die Klage erhoben.

Mit der erfolgreichen Klage wird bestätigt, dass die entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung rechtswidrig ergangen waren und damit nichtig sind. Damit wäre insbesondere die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats rechtswidrig und sämtliche nach der Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 bis heute gefassten Beschlüsse des Verwaltungsrats wären möglicherweise nichtig mit unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft.

Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA wird durch Herrn Rechtsanwalt Roderich Schaetze, SCHAETZE Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schäfflerstraße 8, 80333 München vertreten.

Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: Roderich Schaetze, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Schlagwort(e): Finanzen

24.06.2019 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


829327  24.06.2019 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=829327&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

2,24
-0,88%
elumeo Realtime-Chart