FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Internetplattform Amazon (Amazon Aktie)
Dem Gerichtsbeschluss zufolge kann Amazon verlangen, dass Drittanbieter auf amazon.de gekaufte Bewertungen kennzeichnen müssen, wenn die Tester dafür Geld oder Produkte erhalten haben.
Antragsgegner in dem Verfahren war ein Unternehmen, das Fremdanbietern auf amazon.de Kundenrezensionen gegen Geld anbietet. Das Unternehmen vermittelt dafür Tester, die bei Amazon Bewertungen anfertigen und die Produkte dann im Anschluss gegen Zahlung eines kleinen Eigenanteils behalten dürfen.
Das Landgericht Frankfurt hatte einen vorherigen Antrag von Amazon auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen landete dann vor dem OLG - und hatte dort "überwiegend Erfolg", wie Gerichtssprecherin Gundula Fehns-Böer erklärte. Das OLG verbot dem Portal, ""gekaufte" Kundenrezensionen zu veröffentlichen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Rezensionen entgeltlich beauftragt wurden". Das Vorgehen der Firma sei unlauter, da der kommerzielle Zweck der Rezensionen für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar sei./sat/DP/stk
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