ERFURT (dpa-AFX) - Die in Ostdeutschland beschäftigten Mitarbeiter der Innungskrankenkasse IKK classic müssen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Eigenanteil an ihrer betrieblichen Altersversorgung tragen. Er liege bei der Hälfte des Beitrags, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts am Dienstag in Erfurt. Diese Regelung gelte auch in Westdeutschland. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer aus Sachsen, um sich gegen die automatische Zahlung seines Eigenanteils an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu wehren. Wie die Vorinstanzen in Sachsen wies auch das Bundesarbeitsgericht seine Klage ab./ro/DP/eas
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