Delikate Entwicklung im Fall der insolventen Alno AG: Offenbar war der Küchenmöbelausstatter schon 2013 und somit gut vier vor dem eigentlichen Insolvenzantrag zahlungsunfähig. Nun dürften Maßnahmen u.a. wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung gegen ehemalige Führungskräfte eingeleitet werden.
Wie die Insolvenzverwaltung um Verwalter Prof. Dr. Martin Hörmann gestern mitteilen ließ, kommt das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Zusammenhang mit der Ermittlung des Zeitpunkts der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit, zu dem Ergebnis, dass die Alno AG i.I. bereits im Jahr 2013 zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO war.
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